HAFTUNGSFREIZEICHNUNGSERKLÄRUNG

 

Die Teilnahme an Selbstverteidigungskursen, das Betreiben von Kampfsport, insbesondere von Jiu Jitsu, sämtlichen andere Kampfsportstilrichtungen sowie das Ausüben von Fitsport birgt die Gefahr von Verletzungen am Körper in sich.

Diese Gefahr resultiert insbesondere aus dem Training und der Ausführung von Abwehr-, Schlag-, Festhalte- und Wurftechniken, dem Erlernen von Bewegungsabläufen, Bodenarbeit in knienden und liegenden Positionen, Techniken im Stand sowie Sprungtechniken, welche teilweise in Turnsälen auf Matten aber auch im Rahmen von Selbstverteidigungskursen auf Parkplätzen, in Tiefgaragen oder anderen Orten durchgeführt werden.

Nach derzeit herrschender Rechtsprechung in Österreich besteht weder eine Haftung des Vereins 1. Jiu Jitsu Klub Innere Stadt, noch der Kurs- oder Übungsteilnehmer oder der Trainer für Schäden, die anlässlich der Teilnahme an einem Selbstverteidigungskurs, der sportlichen Betätigung an Kampfsportstilrichtungen wie Jiu Jitsu sowie an sämtlichen anderen Kampfsportrichtungen und Fitsport während des Trainings, bei Übungskämpfen, Wettkämpfen, Turnieren u. ä. Veranstaltungen – wo auch immer diese abgehalten werden – entstehen, wenn das Verhalten des jeweiligen Schädigers nicht über einen in den vorgenannten Selbstverteidigungskursen oder Sport- bzw. Kampfsportarten immer wieder vorkommenden typischen Regelverstoß hinausgeht.

Die beitretende Person (näheres siehe Kurs- bzw. Anwesenheitsliste), verpflichtet sich zur Einhaltung der Kampfsport- und Kursregeln, über die sie vollinhaltlich vom Verein 1. Jiu Jitsu Klub Innere Stadt aufgeklärt worden ist.

Der Verein 1. Jiu Jitsu Klub Innere Stadt haftet nicht für Schäden, die von ihm oder von Personen, für die er einzustehen hat, leicht fahrlässig verschuldet werden.

 

Mit der Unterschrift auf der Teilnehmerliste bestätigt man, den Text gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Für Fragen stehen die Vortragenden jederzeit zur Verfügung.

 

Die Vereinsleitung